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                                                  Gastkarten
Lieber Gast (Nichtmitglieder des SAV-Schaumburg e.V.),
es ist ein gültiger
Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang gem. § 18 Landesfischereigesetz mitzuführen und vorzuzeigen. Wenn Sie in RLP angeln wollen, brauchen Sie die staatliche Fischerprüfung, den Fischereischein-RLP und einen Fischereierlaubnisschein.(abweichend davon sind die Sonderfischereischeine für Jugendliche, Fischer, Ausländer, ect...)

Die Angelstrecke erstreckt sich von Lahn km 90 bis km 95 (Balduinstein bis Geilnau).Der Innenhafen im alten Schleusengraben (km 91)  ist Privatbesitz und für das Angeln gesperrt, auf die Schleuseninsel ist der Zutritt verboten.

Die Preistafel für Gastangler und die Möglichkeit des Kaufs eines

Fischerei-Erlaubnischeines für die Gaststrecke SAV Schaumburg e.V.

finden Sie unter folgendem Link im Internet oder unter der Hejfish App.

    

  Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um eine gültige Erlaubnis,  welche sie unbedingt in Papierform
  mitführen und bei Kontrolle vorzeigen müssen. Bitte achten sie auf die Lesbarkeit des QR-Codes   
  oben rechts auf der Erlaubnis. Das Einschweißen des Erlaubnisscheines macht ihn unlesbar !!!

                                          Der Tagesschein erlaubt keinen Raubfischfang.

  Insbesondere für Schonzeiten und Schonmaße gelten ausschließlich die Bestimmungen des 
  Erlaubnisscheines. Erlaubt sind 2 Ruten, in der Zeit von 05.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Es sollte 
  grundsätzlich auf die Verwendung des Setzkeschers verzichtet werden, s.d.  Merkblatt von 
  Deutschen Fischereiverband.

 


Das Hältern von lebenden Köderfischen ist grundsätzlich verboten!!!

Benutzungsverbot der  bundeseigenen Schifffahrts- und Betriebsanlagen, insbesondere Schleusen,etc.!!!

                                                                    

 

 

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