SAV Schaumburg e.V. Sitz Balduinstein-Lahn
gegr. 1952
Letzte Aktualisierung 24.04.2023
Gastkarten
Lieber Gast (Nichtmitglieder des SAV-Schaumburg e.V.),
es ist ein gültiger Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang gem. § 18 Landesfischereigesetz mitzuführen und vorzuzeigen. Wenn Sie in RLP angeln wollen, brauchen Sie die staatliche Fischerprüfung, den Fischereischein-RLP und einen Fischereierlaubnisschein.(abweichend davon sind die Sonderfischereischeine für Jugendliche, Fischer, Ausländer, ect...)
Die Angelstrecke erstreckt sich von Lahn km 90 bis km 95 (Balduinstein bis Geilnau).Der Innenhafen im alten Schleusengraben (km 91) ist Privatbesitz und für das Angeln gesperrt, auf die Schleuseninsel ist der Zutritt verboten.
Die Preistafel für Gastangler und die Möglichkeit des Kaufs eines
Fischerei-Erlaubnischeines für die Gaststrecke SAV Schaumburg e.V.
finden Sie unter folgendem Link im Internet oder unter der Hejfish App.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um eine gültige Erlaubnis, welche sie unbedingt in Papierform
mitführen und bei Kontrolle vorzeigen müssen. Bitte achten sie auf die Lesbarkeit des QR-Codes
oben rechts auf der Erlaubnis. Das Einschweißen des Erlaubnisscheines macht ihn unlesbar !!!
Der Tagesschein erlaubt keinen Raubfischfang.
Insbesondere für Schonzeiten und Schonmaße gelten ausschließlich die Bestimmungen des
Erlaubnisscheines. Erlaubt sind 2 Ruten, in der Zeit von 05.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Es sollte
grundsätzlich auf die Verwendung des Setzkeschers verzichtet werden, s.d. Merkblatt von
Deutschen Fischereiverband.
Das Hältern von lebenden Köderfischen ist grundsätzlich verboten!!!
Benutzungsverbot der bundeseigenen Schifffahrts- und Betriebsanlagen, insbesondere Schleusen,etc.!!!
Die Hejfish App ist erhältlich für
Android (https://play.google.com/store/apps/details…)
und
iOS (https://itunes.apple.com/…/hejfish-angelkarten/id1314851668…)